#LSR - Die nächste Runde im Streit zwischen Goliath und Goliath

Der Kampf um Entgelte für Snippets geht in die nächste Runde: Nachdem es seit August 2013, als das #LSR in Kraft trat, zunächst ruhig wurde im Zwist, brachte zuletzt die Klage der VG Media das Thema wieder auf die Agenda. Während noch unklar ist, wie die Berechnungsgrundlage für das Entgelt genau ermittelt werden soll - der Tarif sieht hierfür diejenigen Brutto-Umsätze vor, die Google unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielt - legen heute ausgewählte Verlage nach und sprechen von einer "widerrechtlichen Drohung", die Google ausgesprochen haben soll.

Funfact: Die Definition der "Drohung" ist das einzige, das ich mir wortwörtlich aus dem Rechtsseminar während meines Studiums gemerkt habe. Sie beschreibt: "Das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf das der Drohende vorgibt, Einfluss zu haben." Die Verlage beziehen diesen Sachverhalt auf das Angebot von Google, gelistet zu bleiben, wenn sie auf Lizenzzahlungen verzichten.

 

Die Debatte, wer mehr von der Symbiose Suchmaschine - Presseerzeugnisse profitiert, wurde bis zur Erschöpfung geführt und es gibt Perspektiven, die ein Auslisten nicht als "Wahlfreiheit" auslegen, sondern als das oben definierte "empfindliche Übel". Rhetorisch besonders übel: Spricht man den Verlagen das Auslisten als "empfindliches Übel" ab, kommt das dem Eingeständnis gleich, dass der Leserzufluss über die Suchmaschine marginal ist. Die eine oder andere Argumentation müsste dann nochmal überarbeitet werden.    

 

Google scheint der Vorwurf erstmal nichts auszumachen: Ein Rechtsgutachten bescheinigt der Suchmaschine, dass sie auf die Listung verzichten kann.

 

Nun ist ein Rechtsgutachten noch keine Entscheidung und die Entwicklung der Auseinandersetzung lässt darauf schließen, dass die Verlage ihr Recht durchsetzen wollen. Als nächster Schritt - sollte Google auslisten - könnte dann der Kontrahierungszwang folgen, der Google als Quasi-Monopolisten zwingt, Presseerzeugnisse lizenzpflichtig anzuzeigen.  

Gleichzeitig wird klar, dass das Google-Bashing der letzten Wochen, in der in mehreren Beiträgen die Marktmacht von Google als bedrohlich dargestellt wird und gar von Zerschlagung gesprochen wird, Auftakt eines Agenda Settings war, das den Verlagen bei der Positionierung helfen soll.

 

Meinungsbildung, Klage und Beschwerde sind choreographiert.

 

Zugute kommt den Kritikern dabei das wachsende öffentliche Unbehagen gegenüber amerikanischen Konzernen (auch Google) und ihrer Rolle in der NSA-Debatte.  

 

Hier sind zwei Parteien in Streit geraten, die es beide zunehmend schwer haben, uneingeschränkte Unterstützer zu finden - denn beide Seiten genießen nur eingeschränkt Vertrauen und Verständnis. Der Kampf wird zwischen Goliath und Goliath ausgetragen und zu befürchten ist, das am Ende wieder nur einer verliert: Der Nutzer. 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Claudia Berlin (Mittwoch, 25 Juni 2014 14:56)

    Was die Klagen in Sachen Leistungsschutzrecht und Kontraktionszwang angeht, verstehe ich niemanden, der hier nicht auf Seiten Googles ist - es sei denn, man ist Teil der klagenden Verlage!

    Denn: Wenn Google (entgegen der vielfältigen Hindernisse, die einem solchen Urteil laut Gutachten im Wege stehen) dazu verurteilt wird, die Presseartikel einerseits listen. andrerseits dafür bezahlen zu müssen, dann kann in der Folge NIEMAND MEHR eine Suchmaschine in DE betreiben!

    Denn: "presseähnliche" Inhalte gibt es im Web massenhaft - sie alle wären ja ganz genauso berechtigt, Aufnahme und Bezahlung zu verlangen - von JEDER Suchmaschine!

    Eine solche wäre dann nurmehr wirtschaftlich zu betreiben,. wenn die Suchmaschine ihrerseits Gebühren erhebt, die die Kosten übersteigen.

    Und damit wäre die SUCHE insgesamt hierzulande Geschichte!

    Weil Springer & Co. es so wollten...

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