Nach Belgien sehen und lernen

Ich hab ja irgendwie keine Zeit mehr zum bloggen - aber jede neue Kapriole rund um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zwingt mich zu zumindest einigen Zeilen. Heute: Warum eigentlich nicht aus den Fehlern anderer lernen? Stichwort: Belgien. Denn dort trug es sich wie folgt zu:

Wir schreiben das Jahr 2006. Ausgangslage: Zeitungsverleger wollen Geld von Google für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Dienst Google News. Das kennen wir auch.

 

Gerichte entschieden zugunsten der Verleger, Google hingegen entschied zu ihren Ungunsten und listete aus. Auch das kommt uns bekannt vor, auch wenn es hierzulande bisher nur bei der Ankündigung blieb.

 

Die Verleger erschraken und sicherten Google zu, keine Zahlungen einzufordern. Und Google listete die Presseerzeugnisse wieder. Mittlerweile hat man sich auf eine friedliche Zusammenarbeit geeinigt

 

Und jetzt frage ich mich: Warum (tf) haben unsere deutschen Verleger so viel Zeit und Kosten verschwendet, um eine Unruhe für ein Vorhaben zu schaffen, das vorhersehbar scheitern musste? Ich kann es mir nur mir unternehmenspolitischer PR-Taktik erklären. 

 

Denn am Ende haben ja alle gewonnen: Die Verlage haben ihr Gesetz bekommen, der Gesetzgeber hat durchgegriffen, für Google und die Nutzer ändert sich nichts. 

 

Also alles nicht so schlimm? Doch: Die Ausnahmeregelung, die die VG Media am 22. Oktober bekannt gab, betrifft dem Wortlaut nach nur Google. Andere Suchmaschinenbetreiber profitieren nicht davon, was nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einer wirtschaftlichen Ungleichbehandlung gleichgesetzt werden könnte. Darum kümmern sich nun wieder Anwälte. Es bleibt also ungemütlich. 

 

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